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Unterrichtszeiten |
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Theorie in Gr. Bülten Mittwoch bei Bedarf |
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Motorradunterricht in Peine Mittwoch von 19:45 bis 21:15 |
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und nach Vereinbarung |
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Kriterien für die Auswahl der Fahrschule
16 Jahre - welcher Führerschein?
Zusammensetzung des Preises
Weitere Gebühren
Führerscheinantrag
Termine und Fristen
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Sehtest
Aufbauseminar zur Nachschulung (ASF)
Aufbauseminar zur Punktetilgung (ASP)
Kriterien für die Auswahl der Fahrschule:
- Wo haben Freunde, Bekannte, Mitschüler den Schein gemacht und waren sie dort zufrieden?
- Werden Sie im Büro freundlich, unverbindlich und kompetent beraten?
- Liegt die Fahrschule günstig (Schule, Wohnung, Arbeitsplatz, ...)?
- Passen die Unterrichtszeiten und bekommen Sie Fahrstunden zum Wunschtermin (z.B. auch am Samstag)?
- Gibt es die Möglichkeit, vor dem Abschluss des Ausbildungsvertrages an einem Theorieunterricht teilzunehmen? Dort können Sie den Fahrlehrer kennen lernen und sich mit den anderen Fahrschülern unterhalten.
Für die Motorradausbildung sollten Sie außerdem noch beachten:
- Stehen unterschiedliche Fahrschulmotorräder zur Auswahl bzw. passt das angebotene Motorrad (Sitzhöhe, Gewicht, Sitzposition)?
- Stellt die Fahrschule Helm, Schutzkleidung etc. zur Verfügung?
- Ist der Fahrlehrer selbst aktiver Motorradfahrer?
16 Jahre - welcher Führerschein?
| Klasse A1 |
Klasse M |
Leichtkraftrad 125 ccm, 11 kW (15 PS), bis zum 18. Geburtstag gedrosselt auf 80 km/h |
Kleinkraftrad 50 ccm, 45 km/h |
16 Lektionen Theorieunterricht (12 Grundstoff + 4 speziell für Motorrad) |
14 Lektionen Theorieunterricht (12 Grundstoff + 2 speziell für Motorrad) |
12 Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht) |
keine Sonderfahrten |
| Ausbildung mit Schaltung |
Ausbildung auf Automatik (jedoch keine Beschränkung im Führerschein) |
| 2 Jahre Probezeit (wird auf die Probezeit des Autoführerscheins angerechnet) |
keine Probezeit (die beginnt dann erst mit dem Erwerb des Autoführerscheins) |
| beim späteren Erwerb des Motorrad-führerscheins (Klasse A) nur 6 Sonderfahrten |
beim späteren Erwerb des Motorrad-führerscheins (Klasse A) 12 Sonderfahrten |
| Aufbau von Schadenfreiheitsrabatt bei der Versicherung |
nur Versicherungskennzeichen ohne Anrechnung der schadensfreien Jahre |
Der Preis für die Führerscheinausbildung in der Fahrschule setzt sich zusammen aus:
- Grundgebühr (darin sind auch die Theorieunterrichte enthalten)
- evtl. Lehrmaterial (Fragebögen, Buch)
- Sonderfahrten (Mindestanzahl gesetzlich vorgeschrieben)
- "normale" Fahrstunden (die Anzahl hängt vom Talent und Fleiss ab)
- Theorieprüfung
- praktische Prüfung
- Der Preis sollte nie das ausschlaggebende Kriterium für die Auswahl der Fahrschule sein, denn niemand kann Ihnen sagen, was der Führerschein am Ende wirklich kosten wird. Und oft kommen Sie bei einer teuren Fahrschule, die eine gute und intensive Ausbildung bietet, billiger weg als bei einer Fahrschule mit niedrigen Preisen, bei der sich der Fahrlehrer von Ihnen spazieren fahren lässt oder bei der Sie schlecht vorbereitet die Prüfung nicht bestehen.
Zu den Kosten für die Fahrschule kommen noch Gebühren für:
- Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle
- Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen"
- Sehtest
- TÜV-Gebühr für theoretische und praktische Prüfung
Führerscheinantrag
- zuständig ist die Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes
- wir geben den Führerscheinantrag beim SVA Peine ab
- abzugeben sind:
- Personalausweis oder Pass
- 1 Passfoto
- Kursbescheinigung "Lebensrettende Sofortmaßnahmen"
- Bescheinigung Sehtest
- ggf. vorhandener Führerschein
- Gebühr: ca. 44,- Euro
- Bearbeitungsdauer: 3 - 5 Wochen (erst danach kann Prüfung gemacht werden!)
Termine und Fristen
- Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle abgeben
- Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Theorieprüfung
- Frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters: Praktische Prüfung
- Frühestens am Geburtstag: Führerschein abholen
- Der Prüfauftrag für den TÜV ist genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die Theorieprüfung bestanden sein.
- Die bestandene Theorieprüfung ist dann wieder genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden sein.
- Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.
- Die gesetzliche Sperrfrist nach nicht bestandenen Prüfungen beträgt 2 Wochen
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- nur für den Erwerb des ersten Führerschein erforderlich
- wird von allen Hilfsorganisationen (Rotes Kreuz, Malteser, ASB, ...) angeboten
- Dauer: 8 Unterrichtsstunden
- Preis: ca. 20,- Euro
- Informationen über Anbieter und Termine bekommen Sie in der Fahrschule!
Sehtest
- beim Optiker oder Augenarzt
- darf bei Abgabe des Führerscheinantrags nicht älter als 2 Jahre sein
- Preis: ca. 10,- Euro
Aufbauseminar zur Nachschulung (ASF)
Nach einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Probezeit wird von der Führerscheinstelle die Teilnahme an einem ASF-Kurs angeordnet.
Er besteht aus vier Sitzungen á 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt von 45 Minuten, die gemeinsam mit anderen Kursteilnehmern durchgeführt wird. Für den ASF-Kurs ist eine Teilnehmerzahl von 6 - 12 Personen vorgeschrieben. Es findet keine Prüfung statt!
Preis: 280,- Euro
A-Verstöße:
- Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten
- Rotlicht missachtet
- Überholen im Überholverbot
- Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden nicht eingehalten
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen
- Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
- Unfallflucht
- Nötigung
- Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
- "Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
B-Verstöße:
- Überhöhte Geschwindigkeit, die nicht unter die die A-Verstöße fällt
- Mit abgefahrenen Reifen gefahren
- Gefährung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern
- Ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährung anderer
- Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
- Kennzeichenmißbrauch
- Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen
Aufbauseminar zur Punktetilgung (ASP)
Durch die freiwillige Teilnahme an einem ASP-Kurs können Sie "Flensburg-Punkte" abbauen:
- Bei einem Punktestand von bis zu 8 Punkten werden 4 Punkte abgezogen.
- Bei einem Punktestand zwischen 9 und 13 Punkten werden 2 Punkte abgezogen. Weitere 2 Punkte können durch ein freiwilliges Psychologengespräch getilgt werden.
- Wird die Teilnahme an einem ASP-Seminar von der Führerscheinstelle angeordnet, werden keine Punkte abgebaut.
Das Seminar besteht aus vier Sitzungen á 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt von 45 Minuten. Vorgeschrieben ist eine Teilnehmerzahl von 6 - 12 Personen. Es findet keine Prüfung statt.
Preis: 280,- Euro
Auf besonderen Antrag bei der Führerscheinstelle ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Einzelseminar mit reduzierter Kursdauer möglich.
Auskunft über den aktuellen Punktestand im Flensburger Verkehrszentralregister kann man per Post oder Fax beim Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg, Fax 0461/316-2938 bzw. 0461/316-2932 anfordern. Dazu müssen der vollständige Name, Geburtsdatum, Geburtsort und die Adresse angegeben und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beigefügt werden. Die Auskunft ist gebührenfrei.
Noch Fragen? Einfach anrufen oder vorbeikommen!
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